Die NLRA regelt die Arbeitsbeziehungen nur für Unternehmen, die am zwischenstaatlichen Handel beteiligt sind; sie schützt somit nicht die Tarifinteressen aller Kategorien von Arbeitnehmern. Mehrere Klassen von Arbeitgebern fallen außerhalb der NLRA, darunter diejenigen, die für die US-Regierung und ihre hundertprozentigen Unternehmen, Staaten und ihre politischen Unterteilungen, Eisenbahnen und Fluggesellschaften arbeiten. Die NLRA schützt auch bestimmte Arten von Arbeitnehmern nicht, wie z. B. Landarbeiter, unabhängige Auftragnehmer sowie Aufsichts- und Führungskräfte. Aber andere Bundes- und Landesgesetze bieten oft Schutz für Arbeitnehmer, die nicht unter die NLRA fallen. So haben beispielsweise Die Beschäftigten der Bundesregierung das Recht, kollektiv nach dem Gesetz über die Reform des öffentlichen Dienstes von 1978 zu verhandeln, der weitgehend nach der NLRA gemustert und von der Bundesbehörde für Arbeitsbeziehungen durchgesetzt wird. Eisenbahnen und Fluggesellschaften unterliegen in der Regel dem Railway Labor Act, dem Vorgänger der NLRA. Außerdem haben viele Staaten ähnliche Statuten wie die NLRA verabschiedet, die das Recht der Staats- und Kommunalangestellten auf kollektiven Verhandlungen schützen.
Tarifverhandlungen ermöglichen es Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich freiwillig über ein breites Themenspektrum zu einigen. Dennoch ist sie bis zu einem gewissen Grad durch Bundes- und Landesgesetze begrenzt. Ein Tarifvertrag kann nicht vertragsgebunden erreichen, was das Gesetz verbietet. Beispielsweise können eine Gewerkschaft und ein Arbeitgeber Nicht tarifgebundene Verhandlungen nutzen, um Arbeitnehmern Rechte zu entziehen, die sie sonst nach Gesetzen wie den Bürgerrechtsgesetzen genießen würden (Alexander v. Gardner-Denver Co., 415 U.S. 36, 94 S. Ct. 1011, 39 L. Ed. 2d 147 [1974]). Tarifverhandlungen können auch nicht dazu verwendet werden, auf Rechte oder Pflichten zu verzichten, die Gesetze jeder Partei auferlegen. Beispielsweise darf ein Arbeitgeber nicht tarifgebunden verhandeln, um das Niveau der Sicherheitsstandards zu senken, die er nach dem Arbeitsschutzgesetz befolgen muss (29 U.S.C.A.
Nr. 651 ff.). Außerdem ist der Tarifvertrag nicht rein freiwillig. Das Versäumnis einer Partei, eine Einigung zu erzielen, berechtigt die andere Partei, auf bestimmte rechtliche Taktiken wie Streiks und Aussperrungen zurückzugreifen, wirtschaftlichen Druck auszuüben und eine Einigung zu erzwingen. Darüber hinaus wird der Tarifvertrag im Gegensatz zu Handelsverträgen, die dem Staatsrecht unterliegen, fast ausschließlich durch das Bundesarbeitsrecht geregelt, das die Fragen bestimmt, die Tarifverhandlungen erfordern, den Zeitpunkt und die Art der Verhandlungen und die Folgen eines Nichtverhandelns ordnungsgemäß oder der Einhaltung eines Tarifvertrags.
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